Der Volksschullehrplan gehört nicht in den Landrat

Leserinnenbrief von Regula Meschberger zu den kantonalen Bildungsvorlagen vom 5. Juni 2016

Am 5. Juni stimmen wir darüber ab, ob der Lehrplan 21 vom Landrat genehmigt werden muss. Es geht also nicht grundsätzlich darum, dass Lehrpläne vom Landrat beschlossen werden, es geht nur um den Lehrplan 21. Dieser soll „abgeschossen“ werden. Das ist bei den derzeitigen Mehrheitsverhältnissen im Landrat völlig klar.

Sollte dieser Fall eintreten, hätten wir ein totales Chaos. In der Primarschule ist der Lehrplan 21 nämlich schon eingeführt. Da die Primarschule nun 6 Jahre dauert, müsste dort ein neuer Lehrplan ausgearbeitet werden. Das würde mehrere Hunderttausend Franken kosten und mehrere Jahre dauern. Und was gilt in dieser Zeit?

Zudem würde sich der Kanton Baselland aus der Bildungsharmonisierung verabschieden. Die Harmonisierung im Bildungswesen wollte aber eine überwältigende Mehrheit der Stimmenden in unserem Kanton.

Lassen wir die Zuständigkeit für die Lehrpläne beim Bildungsrat und sorgen dafür, dass unsere Schule nicht zum Spielball der Politik wird. Wir sagen deshalb am 5. Juni nein zu dieser Bildungsgesetzesänderung.

[lightgrey_box]Foto von Thomas Hawk auf Flickr[/lightgrey_box]