Den «Staatsapparat» gibt es nicht, denn dahinter stehen Menschen und nicht Maschinen. Die Angestellten im öffentlichen Bereich haben ihren Auftrag von uns Bürgerinnen und Bürgern. Manche Aufgaben sind heikel und gewisse Resultate passen nicht allen Betroffenen. Denken wir zum Beispiel an Polizisten und Polizistinnen oder Lehrpersonen und ihre Arbeit. Diese Personen haben deshalb eine Anstellung mit besonderen Bedingungen.
Ihr Kündigungsschutz ist aber keinesfalls absolut, sondern schützt vor Willkür. Aktuell gibt es eine Liste von Gründen, nach denen Kantonsangestellte entlassen werden können. Eine weitere Aufweichung ist nicht nötig. Wir können unsere Kantonsangestellten nicht der Willkür Einzelner aussetzen. Es geht also nicht darum, unfähigen Angestellten einen Lebensjob zu erhalten, aber wir wollen kompetente und leistungsfähige Verwaltungsangestellte, die ihre ihnen aufgetragenen Arbeiten erledigen können. Darum ist es wichtig, die bestehende Rechtslage beizubehalten. Deshalb stimme ich mit Überzeugung NEIN zur Gesetzesinitiative «Für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat».