Gemeindewappen

Da organisiert eine Partei eine Veranstaltung zur Raumplanung, die Birsfelden besonders in Bezug auf seine Zentrumsentwicklung betrifft. Eine wirklich gute Sache. Das für diese Veranstaltung werbende Plakat ist aber so gestaltet, dass der Eindruck entsteht, es handle sich um eine Veranstaltung der Gemeinde. Das Gemeindewappen ist nämlich gleich zweimal unübersehbar auf dem Plakat.

Da darf mit Fug und Recht die Frage gestellt werden, ob das zulässig ist. Es gibt nämlich ein Bundesgesetz, das den Gebrauch von offiziellen Wappen und Logos in den Grundzügen regelt. Es gibt Kantone und Gemeinden, die den Gebrauch von Wappen durch Parteien und Vereine generell untersagen.

Baselland kennt keine solch einschränkenden Regelungen. Aber es ist absolut klar, dass ein Wappen nie so benutzt werden darf, dass der Anschein erweckt wird, ein Partei- oder Vereinsanlass sei ein offizieller Gemeindeanlass. Das wäre gemäss Bundesrecht ein Verstoss gegen «die guten Sitten». Aus diesem Grund hat sich der Präsident der SP Birsfelden gegen die Gestaltung des erwähnten Plakates geäussert. Mit Parteiengezänk hat das gar nichts zu tun.

Die Begründung, der Anlass sei gut gemeint und nütze der Gemeinde, ist nicht in Ordnung. Wie reagieren wir denn, wenn ein nächstes Mal das Gemeindewappen für einen Anlass genutzt wird, welcher der Gemeinde nichts nützt oder sogar schadet? Begeben wir uns mit solchen Ausreden nicht aufs Glatteis? Betreiben wir doch alle eine transparente Politik. Letztlich ist das Engagement entscheidend, und zu diesem darf man sich auch bekennen.

Dieser Leserinnenbrief von Regula Meschberger erschien im Birsfelder Anzeiger vom 19. Oktober 2018.