Der Bund hat den mietrechtlichen Referenzzinssatz ab dem 2. Dezember 2011 von 2,75 Prozent auf 2,5 Prozent gesenkt. Somit können die Mieter eine Reduktion von 2,91 Prozent geltend machen. Wie hoch dieser Anspruch aber genau ist, hängt vom Mietvertrag und allfälligen Anpassungen ab. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband fordert die Mieter auf, vom Vermieter mit einem geschriebenen Brief eine Senkung der Miete auf den nächsten Kündigungstermin zu verlangen. Falls der Vermieter nicht reagiert, können die Mieter an die Schlichtungsbehörden gelangen. Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt auf seiner Homepage weitere Informationen und Musterbriefe zur Verfügung, er will auch sein Beratungsangebot an den zu erwartenden Ansturm anpassen.
Mietzinssenkung jetzt
- Beitragsdatum Donnerstag, 8. Dezember 2011
- Autor Von SP Birsfelden
- Beitragskategorien In Wohnen
- Schlagwörter MieterInnen, Mietzins

Von SP Birsfelden
Die SP Birsfelden setzt sich seit 1911 für alle statt für wenige ein. Wir sind die grösste und aktivste Partei in Birsfelden, mit zwei Vertreterinnen im Gemeinderat und mit deren sechs in der Gemeindekommission.