Leserbrief von Heiner Lenzin zu den Abstimmungen vom 5. Juni 2016, erschienen in der Ausgabe des Birsfelder Anzeigers vom 29. April 2016
Zwei kantonale Vorlagen, die am 5. Juni zur Abstimmung kommen werden hier aus Sicht der SP Baselland kurz erläutert. Wenn das Baselbiet 80 Millionen Franken von Kanton Basel-Stadt will, muss es in den kommenden Jahren 30 Millionen Franken in die Pensionskasse der Universität einbezahlen. Mit einigen Rechenkenntnissen lässt sich daraus ableiten, dass unter dem Strich 50 Millionen für das Baselbiet herausspringen. Noch Fragen? Kann man gegen den Gewinn von 50 Millionen sein und damit den Universitätsvertrag gefährden. Für die SP Baselland ist klar: Ja zur Universität Basel, Ja zum Universitätsvertrag, Ja zu den geschenkten 50 Millionen Franken und somit am 5. Juni JA zur „Umsetzung der Pensionskassengesetz (PKG)-Reform beim Vorsorgewerk der Universität Basel in der Pensionskasse des Kantons Basel-Stadt“.
Praktisch unbestritten bei der SP Baselland war auch die NEIN-Parole zum vorgelegten Gerichtsorganisationsgesetz. Die Probleme die im vorliegenden neuen Gesetz gelöst werden sollen, existieren faktisch gar nicht. Wieso Probleme lösen, die es gar nicht gibt? Die Einführung eines neuen Gesetzes erübrigt sich, weil es dieses Gesetz gar nicht braucht. Deshalb am 5. Juni NEIN zum Gerichtsorganisationsgesetz.