Wolf, Luchs, Bartgeier, Biber: Sie und viele andere wurden ausgerottet oder fast komplett aus der Schweiz verdrängt. Nun sind sie zurück. Das kann an manchen Orten tatsächlich Anpassungen wie Herdenschutz nötig machen. Mit und von der Natur zu leben, geht nicht ohne. Alles abzuschiessen, was nur schon potentiell ein Problem ist, kann keine gute Lösung sein.
Viele Tierarten brauchen weiterhin einen guten Schutz, nur so können sie ihre wichtige Rolle im Ökosystem wahrnehmen. So sorgt der Wolf dafür, dass es nicht zu viele Hirsche und Rehe gibt. Denn diese schaden Jungbäumen im Wald und verhindern damit die Verjüngung von Schutz- und Bergwäldern.
Das Gesetz heisst mit vollem Namen «Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel». Doch der Schutzanspruch kommt zu wenig zur Geltung: Feldhasen, Birkhahn und Schneehuhn dürfen weiterhin gejagt werden. Auch die grausame Baujagt verbietet das neue Jagdgesetz nicht.
Wir müssen unseren Umgang mit wildlebenden Tieren pragmatisch angehen, ihnen Raum lassen und nur dann eingreifen, wenn es nicht mehr anders geht. Mit einem Nein am 27. September zum geänderten Jagdgesetz sichern wir den Artenschutz und fordern wir einen vernünftigen Umgang mit Wolf & Co.
– Florian Schreier, Vorstand SP Birsfelden, Vorstand Pro Natura Baselland
Leserbrief zur Abstimmung über das geänderte Jagdgesetz vom 27. September 2020