Regula Meschberger nimmt Stellung zur Ablehnung der Beschwerde betreffend Einwohnerrat:
Der Regierungsrat hat festgestellt, dass der „Fall Birsfelden“, die Annahme der Initiative zur Einführung des Einwohnerrates durch die Gemeindeversammlung und dann die Ablehnung der Gemeindeordnung, also die Umsetzung der Initiative, im Gemeindegesetz nicht vorgesehen ist und dass es damit keine Regelung gibt. Es besteht eine Gesetzeslücke, die nicht einfach vom Regierungsrat gefüllt werden kann. Das kann nur der Gesetzgeber. Der Regierungsrat kann deshalb den Gemeinderat nicht zu einer Abstimmung zwingen, auch wenn er viel Verständnis für die Initiant/innen zeigt. Selbstverständlich hätte der Gemeinderat von sich aus eine Abstimmung ansetzen können.
Politisch haben die Initiant/innen also recht bekommen, aus formaljuristischen Gründen aber musste die Beschwerde abgelehnt werden. Das wird auch das Kantonsgericht nicht anders sehen. Die Beschwerde wird darum nicht weitergezogen.
Unter dem Titel „In der Gesetzeslücke gefangen“ kommentiert Georg Schmidt in der Basler Zeitung vom 16. Juni 2012: „Eine hitzige Diskussion über eine Volksinitiative scheint ein Ende zu finden … Zufrieden können auch die Tagessieger nicht sein. Die Argumentation des Gemeinderats, dass eine Urnenabstimmung nun mal hierarchisch nicht über der Gemeindeversammlung stehe, mag juristisch korrekt sein. Eine Urnenabstimmung wäre aber trotzdem richtig gewesen. Zahlen gefällig? 383 Teilnehmer sagten an der Gmeini Nein zum Einwohnerrat, während 650 Menschen die Initiative unterschrieben haben. Ihrem Recht ist nicht Genüge getan – auch wenn rechtlich alles sauber abgelaufen ist.“
In der Zeitung vom 21. Juni 2012 wird Regula Meschberger zitiert, die mit einer Motion im Landrat eine Änderung der Gemeindeordnung erreichen will, dass “Initiativen, die in der Sache von Einwohnerrat oder Gemeindeversammlung angenommen wurden, deren Umsetzung in der Folge aber abgelehnt wird, dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden.”