Leserinnenbrief von Irene Märki zur Abstimmung über die FDP-Initiative „Für eine bedarfsgerechte Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB)“ vom 5. Juni 2016, erschienen im Birsfelder Anzeiger vom 6. Mai 2016
Heute können die Gemeinden selbst bestimmen, ob Sie Privatpersonen oder Organisationen für familienergänzende Kinderbetreuung finanzieren wollen. Mit der von der Initiative „Für eine bedarfsgerechte Familienergänzende Kinderbetreuung (FEB)“ geforderten ausschliesslichen Subjektfinanzierung (Zahlungen an Personen) werden zahlreiche Gemeinden zur Umstellung von ihrer bisherigen Objekt- resp. Misch- auf die Subjektfinanzierung gezwungen.
Die Entscheidungsfreiheit für die Wahl zwischen der Subjekt- oder der Objektfinanzierung (Zahlungen an Betreuungsorganisationen) ist ein Kernanliegen der Gemeinden, die bei Annahme der Verfassungsinitiative nicht mehr gewährleistet wäre. Die meisten Gemeinden haben Verträge mit Tagesfamilienorganisationen, die bei der Annahme der Initiative gekündet werden müssten. Die aktuelle Verfassung enthält eine ausreichende Grundlage für ein kantonales FEB-Gesetz. Eine zusätzliche und ausführlichere Verfassungsbestimmung ist nicht nötig.
Die Initiative ist überflüssig geworden, nachdem im vergangen Herbst ein viel flexibleres, auf die Gemeinden angepasstes Gesetz vom Stimmvolk angenommen worden ist. Deshalb empfehle ich am 5. Juni ein NEIN zur kantonalen Initiative „Für eine bedarfsgerechte familienergänzende Kinderbetreuung“.