Auf der Kraftwerksinsel Birsfelden ist eine Wasserstoffproduktionsanlage geplant. Damit verbunden sind auch täglich mehrere Lastwagentransporte von Gefahrgut mitten durch eines der am dichtesten besiedelten Quartiere. Für die SP Birsfelden ist Wasserstoff ein vielversprechender Energieträger, gleichzeitig ist aber die Sicherheit der Bevölkerung zu wahren.
Gestern Donnerstag wurde das Baugesuch für die Wasserstoffproduktionsanlage publiziert, die auf der Kraftwerksinsel Birsfelden geplant ist. Dies, um Netzgebühren zu sparen. Diesem finanziellen Vorteil zweier privater Unternehmen steht allerdings die Inkaufnahme einer Gefährdung der Birsfelder Bevölkerung entgegen.
Die Anlage beim Kraftwerk ist nicht zonenkonform. Auch bringt sie vor allem mit täglich (anfänglich) zwei bis drei Fahrten viel Lastwagenverkehr ins Quartier Sternenfeld. Gemäss den künftigen Betreibern der Anlage sollen die Tanklastwagen vom Kraftwerk Birsfelden die Hofstrasse und danach durch die Friedhofstrasse (alternativ via Kirchstrasse) fahren.

Stark verdichteter Wasserstoff ist Gefahrengut. Sein täglicher Transport durch das Wohngebiet setzt Anwohner:innen, aber auch Passant:innen einem unzumutbaren Risiko aus. Darum stellt sich die SP Birsfelden klar gegen die kommerzielle Wasserstoffproduktion auf der Kraftwerksinsel und wird Einsprachen nach Möglichkeit unterstützen. Sie ist der Meinung, dass eine solche Anlage und die damit verbundenen Gefahrenguttransporte in einem Wohngebiet nichts zu suchen haben. Alternativ sollte Platz dafür im Birsfelder Hafen gefunden werden.
Am Wochenende zieht es viele Menschen auf Velos und zu Fuss an die Rheinpromenade, auf die Schleuse und auf die Kraftwerksinsel. Auch sind im Sternenfeld viele Fussgänger:innen, Schulkinder und Velofahrende unterwegs. Lastwagenverkehr verträgt sich damit nur schlecht.
«Wir sehen in Wasserstoff einen erneuerbaren Energieträger mit vielversprechender Zukunft. Doch darf sein Transport nicht die Sicherheit des Sternenfeld-Quartiers gefährden.»
Heiner Lenzin, Präsident der SP Birsfelden
Unbestritten ist, dass Wasserstoff ökologisch sehr interessant ist und er für die kommenden Wasserstofffahrzeuge irgendwo produziert werden muss. Für die SP Birsfelden ist aber klar, dass die relativ klein dimensionierte Anlage und die Anzahl der versprochenen zwei bis drei täglichen An- und Abfahrten nur der Anfang sein können. Da die Nachfrage nach Wasserstoff steigen und die Produktion von Wasserstoff schon bald rentabel sein dürfte, wird die Anlage in Kürze vergrössert werden. Damit nimmt auch die Gefährdung der Birsfelder Bevölkerung stark zu.
— SP Birsfelden
Foto von Theodor Stoll auf Flickr
Medienmitteilung zur geplanten Wasserstoffproduktionsanlage auf der Kraftwerksinsel
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Weiter Gründe, welche die Einsprache auch aus unterschiedlichen Perspektiven begründen:
Denkmalpflegerische Bedenken: Das neue Produktionsgebäude wird mit seiner Höhe die Sicht auf die Turbinenhalle verdecken. Damit wird die Schutzwürdigkeit der Turbinenhalle stark tangiert. Die Architektur von Hans Hofmann brilliert u.a. durch die Transparenz der Architektur. Die Transparenz des Baus ist aber nicht nur von der Fernsicht her gedacht: »Nicht nur sollte die Landschaft gleichsam durch die Halle blicken, sondern auch der Bürger und Stromabnehmer sollte in das Innere der Halle schauen können«. Diese Transparenz wird durch den neuen Gebäuderiegel mit der bisherigen Schnitzelheizanlage und der neuen Wasserstoffproduktionsanlage stark und über Gebühr eingeschränkt. Das mindert die Ausstrahlung der Architektur des singulären Industriebaus erheblich. Das Kraftwerk Birsfelden ist als industrie- architektonische Ikone sowohl im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS), als auch im Inventar der Kulturgüter von nationaler Bedeutung (KGS) und dem Bauinventar Kanton Basel-Landschaft aufgeführt und bedarf daher notwendig eines besonderen Schutzes. Dazu gehört auch die Umgebung der Bauwerke, welche besonders zu schützen ist. Das vorliegende Bauprojekt kann weder den hohen Anforderungen des Denkmalschutzes genügen, noch verfügt es über eine Architekturqualität, welche über eine banale Funktionsbauweise hinausgeht.
Die Kraftwerkinsel war bewusst als Naherholungszone für die Öffentlichkeit angelegt worden. Sie ist Teil der Gesamtanlage. Bauliche Eingriffe jeglicher Art mindern diese Naherholungszonen und sind ein erheblicher Eingriff in die öffentliche Nutzung. Wie man aus den vorliegenden Plänen ersehen kann, muss der Rundweg verkürzt und neu verlegt werden. Die Ergänzung mit einer «Fischaufstiegshilfe« parzelliert die Grünfläche über Gebühr. Offensichtlich sollen auch Teile des Areals rund um die Wasserstoffproduktionsanlage eingezäunt werden. Damit wird in die Gesamtkonzeption der Landschaftsarchitektur, welche vom Stadtgärtner und Planer R. Arioli bewusst als öffentlicher Park konzipiert wurde, eingegriffen und die Harmonie der Anlage zerstört.
Zusammenfassung: Eine industrielle Wasserstoffproduktion gehört nicht in eine Naherholungszone. Sie ist daselbst nicht zonenkonform. Eine industrielle Wasserstoffproduktion gehört in ein Industriegebiet. Das nahegelegene Hafenareal ist dafür in jedem Fall bestens geeignet.
Auszug aus meiner Einsprache. Christoph Meury (seit Januar auch Vorstandsmitglied des Baselbieter Heimatschutzes). Der Baselbieter Heimatschutz hat ebenfalls Einsprache erhoben.