Leserinnenbrief von Vorstandsmitglied Désirée Jaun für die Ausgabe des Birsfelder Anzeigers vom 29. Mai 2015
Mit den neuen Technologien können heute Radio und TV überall und jederzeit empfangen werden. Deshalb soll die Empfangsgebühr durch eine allgemeine Abgabe ersetzt werden. Das neue System ist einfach und gerecht:
Die neue Abgabe entlastet die Haushalte. So sinkt die Abgabe pro Haushalt für Radio und TV von über 450 auf rund 400 Fr. pro Jahr. AHV/IV-Empfangende und Menschen, die in einem Alters- oder Studierendenwohnheim leben, müssen keine Abgabe zahlen.
Mit der Änderung werden die lokalen Radio- und Fernsehstationen mit Service public-Auftrag gestärkt. Für den Zusammenhalt unseres viersprachigen Staates ist dieser Service public der Medien von grundlegender Wichtigkeit. Berlusconi- und Blocher-Medienmonopole sind bei uns unerwünscht.
Die Abgabe ist für die Wirtschaft verkraftbar: Da auch Firmen von Radio- und Fernsehangeboten profitieren, sollen sie sich wie bisher an der Finanzierung beteiligen. Die Abgabe wird so abgestuft, dass drei Viertel der Unternehmen keine Abgabe bezahlen müssen.
Um die Gebührenlast gerecht zu verteilen und den Service public zu erhalten, empfehle ich die Änderung des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTGV) anzunehmen und am 14. Juni ein JA einzulegen.
— Désirée Jaun