Leserbrief von Gemeinderat Walter Märki für die Ausgabe des Birsfelder Anzeigers vom 15. Mai 2015
Steuern zahlen heisst, für die Gemeinschaft einzustehen. Einen Teil unseres Lohns geben wir ab, damit unser Gemeinschaftswerk, der Staat, funktioniert. Vermögen aber werden ständig steuerlich entlastet und wachsen zudem an der Börse meist steuerfrei weiter. Ein Millionen-Erbe hat das ererbte Geld selber ja noch nie versteuert. Es ist also nur logisch, wenn auch Millionen-Erben ihren Beitrag an die Allgemeinheit leisten.
Mit der neuen Erbschaftssteuer fliessen rund 3 Mia sFr. in die AHV und zu den Kantonen. Das entlastet uns Normalverdiener. EFH werden weiterhin bis zum Wert von 4 Mio sFr. steuerfrei vererbt.
99 % aller KMU sind von der Erbschaftssteuer nicht betroffen, weil sie bis zu einem hohen Freibetrag – z.B. 50 Mio sFr. – steuerfrei bleiben. Landwirtschaftsbetriebe sind von der Erbschaftssteuer gar nicht betroffen.
Die Erbschaftssteuer bringt gut 2 Mia sFr. in die Kasse der AHV. So lassen sich andere Zusatzfinanzierungen, z.B. Mehrwertsteuer-Erhöhungen, vermeiden.
Es gibt keinen Grund, ausgerechnet Millionen-Erbschaften nicht zu versteuern. Mit einem Ja zur Erbschaftssteuerreform am 14. Juni stärken wir unser Gemeinschaftswerk, den Staat, entlasten unsere Einkommen und stärken die AHV.