Leserbrief von Heiner Lenzin, erschienen im Birsfelder Anzeiger am 6. November 2011
Ein vom Regionaljournal Basel recherchierter Verdacht lautet, dass im Baselbiet für Schwarzarbeit-Kontrolltätigkeiten Lohnbeträge verlangt worden sind, die in dieser Höhe gar nicht ausbezahlt wurden. Wurden hier Steuergelder in eine schwarze Kasse abgezweigt? Die vermehrt zutage tretenden Vorwürfe an die ZPK und die ZAK im Umfeld der Wirtschaftskammer untergraben das nötige Vertrauen erheblich. Solange diese Kontrollstellen nicht einwandfrei belegen können, dass und wie viel sie gearbeitet haben, solange dürfen wir diesen beiden Stellen keine neuen Aufträge erteilen.
Das am 8.11. zur Abstimmung vorliegende Gesetz in Sachen Arbeitnehmerschutz und Beschaffungswesen dient vor allem dem Zweck, diesen Institutionen im Umfeld der Wirtschaftskammer neue Aufträge zu verschaffen. H-R. Gysin, „auf dessen Mist“ das Gesetz gewachsen ist, hat sich bis anhin auf jeden Fall noch nie um Arbeitnehmerschutz geschert. Die Unregelmässigkeiten um die ZPK und die ZAK, die in den letzten Wochen zutage getreten sind, schaffen kein Vertrauen in die vorgeschlagene Lösung – Zuerst muss Transparenz um die Wirtschaftskammer geschaffen werden. NEIN zu diesem Gesetz „Für einen wirksamen Arbeitnehmerschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für KMU im öffentlichen Beschaffungswesen“.