Dieser Leserbrief von Walter Märki zur erleichterten Einbürgerung der 3. Generation erschien in der Ausgabe des Birsfelder Anzeigers vom 20. Januar 2017.
Am 12. Februar stimmen wir ab über die erleichterte Einbürgerung von Enkel und Enkelinnen von Menschen, die in den 1960er Jahren eingewandert sind. Diese sind in der Schweiz geboren und sind hier zur Schule gegangen. Bei ihnen wird richtigerweise davon ausgegangen, dass sie integriert sind. Deshalb soll Einbürgerungsverfahren bei diesen Personen vereinheitlicht werden. Der Bund ist zuständig für die Einbürgerung dieser Menschen. Gibt es aber Hinweise, dass die Integration nicht oder nur mangelhaft vorliegt, kommt es nicht zur erleichterten Einbürgerung. Zudem haben Kantone und Gemeinden auch eine Rekursmöglichkeit.
Ich sage am 12. Februar JA zu dieser erleichterten Einbürgerung, weil diese jungen Menschen keine Ausländer mehr sind. Nichts unterscheidet sie von den Jugendlichen mit einem Schweizer Pass. Wir wollen diese jungen Menschen und wir brauchen sie. Mit der Möglichkeit der erleichterten Einbürgerung können wir ihnen unser Vertrauen zeigen. Nach drei Generationen ist sie oder er endlich voll und ganz Schweizerin oder Schweizer.
Es gibt auch in Zukunft keine automatische Einbürgerung. Wer erleichtert eingebürgert werden will, muss das ausdrücklich wollen und wünschen. So können beide Seiten sicher sein, dass das Einbürgerungsbegehren auch wirklich ernst gemeint ist.
➤ Ja zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation
[lightgrey_box]Foto von Florian Forster auf Flickr[/lightgrey_box]